Letzte Aktualisierung: 28.07.2010
[Text unter Ziffer 4 " Kinderausweise " angepasst und ergänzt]
Einreisebestimmungen in die USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms.
Das Bundesministerium und das Auswärtige Amt informieren:
Neue Bedingungen für Kinderreisedokumente
Die US-Botschaft in Deutschland macht darauf aufmerksam, dass bei Kinderreisedokumenten ab dem 26.10.2006 neue Bedingungen im Rahmen des "Visa-Waiver-Programm" (Visa-Verzichts-Programm) gelten.
Das Wisa-Waiver-Programm der USA erlaubt es den Bürgern der an diesem Programm teilnehmenden Staaten, für kürzere Aufenthalte ohne Visum in die USA einzureisen.
Ab 12.01.2009 gilt folgende Regelung: <LINK>
Nach den zurzeit gültigen Einreisebestimmungen für die USA bestehen für Kinder nunmehr folgende Möglichkeiten:
(1) Kinderreisepässe
die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können weiterhin für die visafreie Einreise in die USA genutzt werden.
(2) Kinderreisepässe
die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die Einreise in die USA nur genutzt werden, wenn zugleich ein Visum beantragt und erteilt wurde.
(3) Visafreie Einreise
Eine visafreie Einreise in die USA ist nach wie vor möglich, wenn das Kind über einen maschinenlesbaren Reisepass (also keinen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass) verfügt. Diese maschinenlesbaren Reisepässe können auf Wunsch der Eltern für Kinder jeden Alters beantragt werden. Dies ist im übrigen günstiger als ein USA-Visum. Auch maschinenlesbare Reisepässe, die den Kindern vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurden und noch keine biometrischen Daten im Chip enthalten, berechtigen zur visafreien Einreise.
(4) Kinderausweise
oder ein bereits vorhandener Eintrag im Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich) reichen dagegen nicht für die Einreise unter dem Visa-Waiver-Programm aus.
Folgende Personengruppen sind nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen:
- Reisende die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder
- zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land
aufsuchen.
Für sie besteht grundsätzlich eine Visumspflicht.
Weiterführende externe Links zum Thema:
| --> Auswärtiges Amt (Länder- und Reiseinformationen, Sicherheitshinweise etc.) |