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Aktive Informationspflichten aller Behörden nach dem Landesumweltinformationsgesetz (kurz: LUIG)

Am 14.02.2003 trat die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in Kraft.

Mit dieser Richtlinie wurde der Begriff der Umweltinformation erweitert. Alle Behörden sind hiernach verpflichtet, Umweltinformationen herauszugeben und Bürgerinnen und Bürgern zu Umweltfragen Auskunft zu geben.

Für die aktive Verbreitung dieser Informationen sollen auch die elektronischen Medien (Internet und E-Mail) genutzt werden.

Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt für die Behörden des Landes Rheinland-Pfalz mit Inkrafttreten des LUIG vom 19.10.2005.

Die kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz haben gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt und Forsten eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Anforderungen des neuen Umweltinformationsrechtes zu konkretisieren.

Gemäß der erarbeiteten Checkliste sind durch die Gemeinden und Gemeindeverbände folgende Umweltinformationen zu verbreiten:

Weiterführende interne Links zum Thema:

Informationen zum Thema Umwelt oder mit Bezug zur Umwelt.
Dargestellt in einer Liste mit Verlinkungen auf externe Internetseiten.
--> HIER KLICKEN
Veröffentlichung des Ortsrechts (Satzungen) der Verbandsgemeinde und aller angeschlossenen Ortsgemeinden. --> HIER KLICKEN
Informationen zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde sowie den Bebauungsplänen der Ortsgemeinden. Die Informationen werden z.Zt. für die Darstellung im Internet aufbereitet.
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