Letzte Aktualisierung: 18.02.2009
[Redaktionelle Änderung durchgeführt]

VERFAHREN:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland erforderlich. Im Inland informiert die neue Meldebehörde die bisherige Meldebehörde über den Zuzug.
Auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ist eine Ummeldung erforderlich.

Bei der Meldung sind die vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/-pass) vorzulegen.
Dort wird die neue Anschrift eingetragen.

Anlässlich der Meldung wird eine kostenfreie Meldebescheinigung ausgestellt.

Sofern der Umzug im Kreis Bernkastel-Wittlich erfolgt, kann auch der Fahrzeugschein bei der Meldebehörde geändert werden - eine Vorsprache bei der Zulassungsstelle ist dann nicht mehr erforderlich.

BEGRIFFSDEFINITION HAUPTWOHNUNG:
Wenn mehrere Wohnungen im Inland bestehen, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.
Eine Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.

ZUSTÄNDIGKEIT:
Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kröv-Bausendorf
EG, Zimmer A008, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv
Mitarbeiter: Frau Schnitzius und Herr Müllen
Telefon: 06541-706113 und 06541-706114
E-Mail (Frau Schnitzius) - E-Mail (Herr Müllen)

GEBÜHREN:
Meldevorgänge sind gebührenfrei.
Für die Änderung des Fahrzeugscheines beträgt die Gebühr: 10,70 Euro.

Formulare:

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Abmeldung
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