Letzte Aktualisierung: 11.08.2010
[Redaktionelle Änderungen durchgeführt und neues Formular eingestellt]
VERFAHREN:
Bei Beglaubigungen von Kopien ist das Original und die zu beglaubigende Kopie vorzulegen.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist das (noch nicht unterschriebene) Dokument vorzulegen und vor dem beglaubigenden Bediensteten zu unterzeichnen.
Beglaubigungen inländischer, öffentlicher Urkunden :
Seit dem 01.03.2000 wird die Beglaubigung inländischer, öffentlicher Urkunden zur Vorlage im Ausland durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) wahrgenommen.
HINWEIS:
Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder Sterbeurkunden) können nicht beglaubigt werden. Diese dürfen nur von dem jeweils zuständigen Standesamt ausgestellt werden. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das die Beurkundung vorgenommen hat.
ZUSTÄNDIGKEIT:
Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kröv-Bausendorf
EG, Zimmer A008, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv
Mitarbeiter: Frau Schnitzius und Herr Müllen
Telefon: 06541-706113 und 06541-706114
E-Mail (Frau Schnitzius) - E-Mail (Herr Müllen)
GEBÜHR:
Beglaubigung einer Unterschrift 2,00 Euro
Beglaubigung von Fotokopien (1. Seite) 1,00 Euro
Beglaubigung von Fotokopien (weitere Seiten) 0,50 Euro
Falls die Dokumente noch kopiert werden müssen, wird hierfür pro Seite folgende Gebühr fällig: 0,10 Euro
BENÖTIGTE DOKUMENTE:
Personalausweis oder Reisepass
WEITERE INFORMATIONEN (EXTERNER LINK):
Homepage der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) mit Erläuterungen zur Apostille/Legalisation
[URL:http://www.add.rlp.de/icc/ADD/broker.jsp?uMen=78b60f8c-20d1-2ffa-3b21-7113e9246ca9&sel_uCon=ff3404bb-1aff-2ff3-3e2d-
c13e9246ca93&uTem=7a370f23-4693-aefb-e592-613e9246ca93.htm]
Formular:
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Beglaubigung inländischer, öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (Apostille) PDF-Dokument < HIER KLICKEN [64 KB] > 1 ja |
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