Letzte Aktualisierung: 18.02.2009
[Redaktionelle Änderung durchgeführt]

(Antrag auf Erteilung)

ANTRAGSVERFAHREN:
Wer in Rheinland-Pfalz den Fischfang ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen.

Personen, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Für die Antragstellung wird ein Passbild und ggfls. das Fischereiprüfungszeugnis benötigt.

Zuständig für die Abnahme der Fischerprüfung ist für unseren Bereich die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Dort kann man sich für die zweimal im Jahr (Juni und Dezember) stattfindenden Fischerprüfungen anmelden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischerprüfung:Teilnahme an einem Lehrgang der Fischereiverbände zur Vorbereitung auf die FischerprüfungVollendung des 13. Lebensjahres
Für die Ausübung der Fischerei benötigt man außer dem Fischereischein noch einen Fischereierlaubnisschein. Diese werden von den Eigentümern, dem Verein oder Pächter für das jeweilige Gewässer ausgestellt.

ZUSTÄNDIGKEIT:
Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kröv-Bausendorf
EG, Zimmer A008, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv
Mitarbeiter: Frau Schnitzius und Herr Müllen
Telefon: 06541-706113 und 06541-706114
E-Mail (Frau Schnitzius) - E-Mail (Herr Müllen)

GEBÜHR:
Jugendfischereischein (Kalenderjahr) 5,60 Euro
Fischereischein (Kalenderjahr) 9,00 Euro
Fischereischein (5 Jahre) 35,00 Euro
Sonderfischereischein (Kalenderjahr) 9,00 Euro
Ersatz-Fischereischein 2,60 Euro
(Restlaufzeit des verlorenen Fischereischeins)

Für die Verlängerung der Fischereischeine wird eine Gebühr in gleicher Höhe fällig.

DAUER:
Der Fischereischein wird in der Regel direkt bei der Antragstellung ausgestellt bzw. verlängert.

WEITERE INFORMATIONEN (EXTERNER LINK):
Landesfischereigesetz
[URL: http://rlp.juris.de/rlp/FischG_RP_rahmen.htm]

Formular:

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Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden:
Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
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