(Antrag auf Erstellung)

Letzte Aktualisierung: 06.03.2012
[Redaktionelle Änderungen durchgeführt, Gebührensätze angepasst und Neufassungen der Vordrucke eingestellt]

VERFAHREN:
Seit dem 01.01.1999 werden nur noch EU-Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt, die alten Führerscheine behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Statt den bisherigen Führerscheinklassen 1 bis 5 gibt es jetzt 16 neue Fahrerlaubnisklassen. Bei der Umschreibung werden die bisherigen Fahrerlaubnisklassen in die entsprechenden neuen Klassen umgeschrieben (Besitzstandswahrung).

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung kann der Antrag in folgenden Fällen zusammen mit den aufgeführten Unterlagen eingereicht werden:

Ersterteilung:
Sehtest, Lichtbild, Unterschriftenfeld, lebensrettende Sofortmaßnahmen (erste Hilfe)

Begleitetes Fahren mit 17:
Sehtest, Lichtbild, Unterschriftenfeld, lebensrettende Sofortmaßnahmen (erste Hilfe)
1 grüner Vordruck pro Begleitperson, 1 gelber Vordruck

Erweiterung:
Sehtest, Lichtbild, Unterschriftenfeld
bei Klasse C, CE zusätzlich:
Ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
statt Sehtest ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Bescheinigung

Verlängerungen Klasse C, CE:
Lichtbild, Unterschriftenfeld
ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)

Umtausch Papierführerschein in Karte:
Lichtbild, Unterschriftenfeld
Kopie von Papierführerschein

Umtausch Kartenführerschein wegen Namensänderung:
Lichtbild, Unterschriftenfeld
Kopie von Kartenführerschein
Bescheinigung der Namensänderung

Neubeantragung nach Diebstahl des Führerscheins:
Lichtbild, Unterschriftenfeld
Diebstahlsanzeige von Polizei
(ohne Diebstahlsanzeige oder bei Verlust/Entzug ist der Antrag bei der Kreisverwaltung zu stellen)

Umschreibung Dienstführerschein:
Lichtbild, Unterschriftenfeld
Kopie von Dienstführerscheines

Internationaler Führerschein:
EU-Kartenführerschein, Lichtbild

ERLÄUTERUNGEN:
Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
Lichtbild: es muss ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden
Unterschriftenfeld: wird bei der Antragstellung zur Unterschrift vorgelegt

ZUSTÄNDIGKEIT:
Führerscheinstelle der Kreisverwaltung
54516 Wittlich, Kurfürstenstr. 16, Tel. 06571-540

Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kröv-Bausendorf
EG, Zimmer A008, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv
Mitarbeiter: Frau Schnitzius und Herr Müllen
Telefon: 06541-706113 und 06541-706114
E-Mail (Frau Schnitzius) - E-Mail (Herr Müllen)

GEBÜHREN (BEI DER VG KRÖV-BAUSENDORF):
Ersterteilung 5,10 Euro
Umtausch Dienstführerschein, Verlängerung Klasse CE 5,10 Euro
Umtausch in Kartenführerschein 29,10 Euro
Namensänderung 29,10 Euro
Verlust (mit Diebstahlanzeige bei Polizei) 5,10 Euro
Internationaler Führerschein 27,00 Euro

FORMULARE:
Antrag internationaler Führerschein

WEITERE INFORMATIONEN (EXTERNE LINKS):
Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Thema: Fahrerlaubnisse
[URL: http://www.bernkastel-wittlich.de/fahrerlaubnisse.html]

Formular:

Dateiname:
Dateityp:
Download:
Seitenanzahl:
Formular kann ausgefüllt werden:
Antrag auf Erstellung eines Kartenführerscheins
PDF-Dokument
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1
JA
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