VERFAHREN:
Bei einem Umzug im Kreis Bernkastel-Wittlich kann der Fahrzeugschein (Kfz-Kennzeichen: WIL…) bei der Meldebehörde geändert werden - eine Vorsprache bei der Zulassungsstelle ist dann nicht mehr erforderlich.
Die Änderung der Anschrift ist unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen.
Seit dem 01.10.2005 haben Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ein neues Gesicht und eine neue Bezeichnung. Der Fahrzeugschein wurde ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Ein Halterwechsel und Änderungen bei Zuzug aus einem anderen Meldebezirk können nur durch die Kreisverwaltung in Wittlich eingetragen werden.
ZUSTÄNDIGKEIT:
Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kröv-Bausendorf
EG, Zimmer A008, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv
Mitarbeiter: Frau Schnitzius und Herr Müllen
Telefon: 06541-706113 und 06541-706114
E-Mail (Frau Schnitzius) - E-Mail (Herr Müllen)
BENÖTIGTE DOKUMENTE:
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
GEBÜHR:
Die Gebühr für die Änderung der Anschrift beträgt 10,70 Euro.
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