BESCHREIBUNG:
Anlässlich der An-, Um- oder Abmeldung wird eine kostenfreie Meldebescheinigung ausgestellt.
Später ausgestellte Meldebescheinigungen sind -je nach Verwendungszweck- kostenpflichtig.
Bei der Vorsprache ist ein Ausweisdokument vorzulegen.
ZUSTÄNDIGKEIT:
Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kröv-Bausendorf
EG, Zimmer A008, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv
Mitarbeiter: Frau Schnitzius und Herr Müllen
Telefon: 06541-706113 und 06541-706114
E-Mail (Frau Schnitzius) - E-Mail (Herr Müllen)
GEBÜHR:
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 5 Euro.
Meldebescheinigungen für soziale Zwecke (zB. Sozialamt, Rente) sind gebührenfrei.
WEITERE INFORMATIONEN (EXTERNER LINK):
Melderechtsrahmengesetz
[URL: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mrrg]
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