Ein wesentlicher Bestandteil des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Sie unterstützen die Dienststellen bei der Umsetzung des Gesetzes.
Sie sind an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die weibliche Beschäftigte an ihrer Dienststelle betreffen, zu beteiligen (§ 18 Abs. 1 LGG).

Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf ist unter der Tel.Nr.:

  • 0 65 41 - 94 41

zu erreichen.

Weiterführender externer Link zum Thema:

Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
[URL: www.gleichstellungsbeauftragte-rlp.de]
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