[Quelle: Auszug aus dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf vom Donnerstag, dem 24.03.2010, Ausgabe Nr. 12/2010]
BGH-Urteil nicht einfach übertragbar !
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Kartellbehörde einen privaten Wasserversorger verpflichten, den Wasserpreis um knapp 30 % zu senken.
Dieses Urteil kann jedoch nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragen werden, erst recht nicht auf die kommunalen Eigenbetriebe.
Private Unternehmen zielen auf Gewinne ab, Eigenbetriebe hingegen haben nur die Kosten zu decken.
Die Gebühren werden nach strikten Vorgaben (Kommunalabgabengesetz, Satzung) kalkuliert und jährlich neu in öffentlicher Sitzung durch gewählte Gemeinderäte festgesetzt. Zusätzlich wird die Rechtmäßigkeit der Gebühren durch die Kommunalaufsicht überprüft.
Dies alles garantiert eine faire und objektiv nachvollziehbare Preisbildung.
Der Wasserpreis hängt z.T. erheblich von Faktoren wie Topografie, Wasserverfügbarkeit oder Besiedlungsdichte ab, ein hoher Wasserpreis ist also nicht per se auch überhöht.
| | [HOME] | Textfassung | Mobilgeräte | | | Aktualisierungsübersicht | E-Mail an Info | Fehler melden ! | Infos RSS-Feed | |